Installation von Adobe Flashplayer erforderlich!

Netzwerkcheck - Systeme, Sicherheit, Lizenzen

 
Optimierung bedeutet nicht immer Neukauf!

Wir führen einen vollständigen Systemcheck durch und beraten sie zu den aufgedeckten Problemstellen:

-  Laufen Ihre Netzwerk- und Serverkomponenten optimal?

-  Arbeitet alles ordnungsgemäß?

-  Sind die Ressourcen bereits voll ausgeschöpft, muss evtl nachgerüstet werden?

-  Optimierungsmöglichkeiten?

-  Lohnen sich Updates, Upgrades oder gar eine Neuanschaffung?

-  Wie sicher ist Ihr System, Ihr Internetzugang, Ihre Daten???

-  Sind genügend Lizenzen für Ihre Rechner vorhanden?

Wer eine Urheberrechtsverletzung vorsätzlich begeht, macht sich strafbar und kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Nach § 100 UrhG haftet der Inhaber des Unternehmens für Urheberrechtsverletzung seiner Arbeitnehmer. Darüberhinaus kommt aber auch eine persönliche Haftung der Personen in Betracht, etwa des Systemadministrators oder anderer IT-Mitarbeiter, die wissentlich illegale Installationen vornehmen. Selbstverständlich haftet auch ein Vorgesetzter für Urheberrechtsverletzungen als Anstifter, wenn er Untergebene auffordert, Software illegal zu vervielfältigen. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert werden, Software auf unternehmenseigene Computer zu installieren, obwohl entsprechende Lizenzen nicht vorhanden sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam machen.

Häufig werden von Unternehmen und deren Mitarbeitern die Urheberrechte der Softwarehersteller nicht hinreichend ernst genommen, und es wird Software installiert, die nicht lizenziert ist. Dabei wird häufig auf illegale Quellen im Internet zurückgegriffen. Durch die illegale Verwendung von Software können sich nicht nur die betreffenden Mitarbeiter strafbar machen, sondern auch die Geschäftsführer können für die unzureichende Organisation ihres Unternehmens wegen Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass für jede Softwareinstallation auf einem Rechner regelmäßig ein dazugehöriges, authentisches Boxprodukt oder aber eine gültige Volumenlizenz vorhanden sein muss. Um strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern, ist es für alle Unternehmen erforderlich, schriftliche Richtlinien zur Nutzung von Software an die Mitarbeiter weiterzugeben. Ebenso müssen die Computer-Arbeitsplätze in einem Unternehmen so eingerichtet werden, dass nur eine bestimmte Anzahl von berechtigten Mitarbeitern überhaupt Installationen vornehmen können.

Die Installation von Software stellt auch dann eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn zwar Lizenzen vorhanden sind, diese aber nicht ausreichen, um die Anzahl der vorhandenen Installationen abzudecken. Insofern besteht kein Unterschied zu illegalen Installationen, bei denen keinerlei Lizenzen vorhanden sind. Entscheidend für die Höhe der Strafe ist ausschließlich die Anzahl der Installationen, die ohne entsprechende Lizenzen vorgenommen wurden.